Greenwashing prüfen — Schritt für Schritt
Mit dieser Anleitung kannst du deine Website systematisch nach Greenwashing absuchen. Inkl. Branchen-Checklisten und Beispielen aus aktuellen BGH/OLG-Urteilen.
Jede Branche hat ihre eigenen Greenwashing-Fallen. Wähle deine Branche für eine zugeschnittene Checkliste mit Fallbeispielen aus BGH/OLG-Urteilen.
Die typischen Greenwashing-Fallen im Online-Handel: „klimaneutraler Versand", Eigen-Siegel im Produktfilter und CO2-Kompensation als Produktmerkmal.
Zur Branchen-ChecklisteMode-Marketing arbeitet besonders intensiv mit „nachhaltiger Mode", „Conscious Collection" und Material-Claims — und ist damit besonders abmahn-anfällig.
Zur Branchen-ChecklisteBio, „regional", „nachhaltige Verpackung", „klimafreundlich" — Lebensmittel-Marketing trifft auf eines der schärfsten regulatorischen Umfelder.
Zur Branchen-ChecklisteDie vollständige Anleitung zur Selbst-Prüfung: Inventur, Begriffs- Suche, Belege, Siegel, Urteils-Abgleich, Reformulierung und Dokumentation — in 2–4 Stunden umsetzbar.
Anleitung öffnenDie kompakte Prüfliste mit 50 Einzelpunkten — als „Druck-Vorlage" für das Marketing-Team. Strukturiert nach Anhang-I-Verboten der EmpCo-Richtlinie.
Zur ChecklisteDu brauchst die rechtliche Tiefenanalyse? Leitfaden auf empcora.de ergänzt diese Anleitung um Rechtsquellen, Sanktions-Übersicht und Vorlagen.
Greenwashing beschreibt Marketing-Aussagen, die einem Produkt oder Unternehmen ein „grüneres" Bild verleihen, als die zugrunde liegenden Fakten hergeben. Klassisches Beispiel: ein als „klimaneutral" beworbenes Produkt, das diese Aussage nur durch zugekaufte CO2-Kompensation rechtfertigt — ohne dass die Kompensation nachvollziehbar zertifiziert wäre. Seit der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) ist Greenwashing nicht mehr nur ein PR-Risiko, sondern ein konkreter UWG-Verstoß mit Abmahn-Folgen.
Beides geht. Wer Zeit und Ruhe hat, kann sich anhand der 7-Schritt-Anleitung systematisch durch die eigene Website arbeiten und die wichtigsten Per-se-Verbote der EmpCo-Richtlinie selbst abklopfen. Für größere Sites (>100 Seiten) lohnt sich ein automatisierter Scan, weil die manuelle Suche dann unverhältnismäßig viel Zeit kostet. Die Anleitung hier ist bewusst tool-agnostisch — du kannst sie auch ausdrucken und mit dem Marketing-Team durchgehen.
Hochkritisch sind pauschale Aussagen ohne Beleg: „klimaneutral", „umweltfreundlich", „nachhaltig", „grün", „CO2-neutral", „ökologisch". Anhang I Nr. 4a der UGP-Richtlinie (geändert durch EmpCo) verbietet generische Umweltaussagen ohne anerkannte hervorragende Umweltleistung. Konkrete, prüfbare Aussagen („100 % Recycling-PET im Behälter") sind weiter zulässig, solange du den Beleg dokumentiert hast.
Ab dem 27.09.2026 können Mitbewerber, Verbraucherzentralen und Wettbewerbsvereine wegen unzulässiger Umweltaussagen abmahnen. Folge: Unterlassungserklärung, Anwaltskosten, ggf. Vertragsstrafe bei Wiederholung. Bei Massenverstößen drohen zudem behördliche Sanktionen bis 4 % Jahresumsatz im jeweiligen Mitgliedstaat (Art. 13 UGP-RL i.d.F. 2019/2161). Eine dokumentierte Vor-Prüfung gilt als Sorgfaltsnachweis und kann den Streitwert drücken.
Ja. Besonders im Fokus stehen E-Commerce mit Konsumgütern, Mode-/Textil-Anbieter (Stichwort „nachhaltige Mode") und Lebensmittelhersteller (Stichwort „nachhaltige Verpackung"). Für diese drei Branchen gibt es eigene Selbst-Audit-Checklisten unter /selbst-audit/<branche> — sie listen die typischen Fallstricke der jeweiligen Branche und verweisen auf einschlägige BGH/OLG-Urteile.
Leitentscheidung ist BGH I ZR 98/23 vom 27.06.2024 („klimaneutral") — der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass die pauschale Werbung mit „klimaneutral" irreführend ist, wenn keine eindeutige Erläuterung zur Bedeutung erfolgt. Daneben relevant: OLG Frankfurt 6 U 192/23 (Eigen-Siegel ohne Drittprüfung) und der EU-weite Greenwashing-Sweep des CPC-Netzwerks aus 2020 (Ergebnisse: IP/21/269 vom 28.01.2021), der in 42 % von 344 untersuchten Aussagen Verstöße fand.
Sinnvoll ist eine Prüfung mindestens einmal pro Quartal, plus jeweils bei größeren Content-Releases (Kampagnen-Launch, neue Produktseiten, Sortimentswechsel). Wer ohnehin ein Compliance-Audit pro Jahr durchführt, kann die Greenwashing-Prüfung als festen Bestandteil einplanen. Wichtig: dokumentiere jede Prüfung (Datum, Tool/Methode, Befund) — das ist deine Sorgfaltsdokumentation für den Fall einer Abmahnung.
Die Selbst-Prüfung mit dieser Anleitung kostet nur deine Zeit (für kleine Sites ca. 2–4 Stunden, für mittelständische Sites typischerweise einen Arbeitstag). Wer den Aufwand outsourcen möchte, findet auf empcora.de ein automatisiertes Audit-Tool mit Tarifen ab 49 EUR. Zur Vertiefung empfiehlt sich zusätzlich der Greenwashing-Leitfaden auf empcora.de — er ergänzt die hier vorgestellte Anleitung um die rechtliche Tiefenanalyse.
Starte mit der 7-Schritt-Anleitung — dauert für eine durchschnittliche Website 2–4 Stunden. Keine Anmeldung, kein Tool nötig.
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